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   BVerwG, 27.10.2016 - 2 B 66.16   

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BVerwG, 27.10.2016 - 2 B 66.16 (https://dejure.org/2016,43031)
BVerwG, Entscheidung vom 27.10.2016 - 2 B 66.16 (https://dejure.org/2016,43031)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Oktober 2016 - 2 B 66.16 (https://dejure.org/2016,43031)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 S 2 DG SN, § 105 VwGO, § 160 ZPO
    Aktenkundigkeit der Ausdehnung des Disziplinarverfahrens; Protokollierungspflicht der Bezugnahme auf die beigezogenen Verwaltungsakten

  • Wolters Kluwer

    Unzulässige Beschwerde eines Polizeibeamten gegen eine Disziplinarmaßnahme wegen sexueller Nötigung

  • rewis.io

    Aktenkundigkeit der Ausdehnung des Disziplinarverfahrens; Protokollierungspflicht der Bezugnahme auf die beigezogenen Verwaltungsakten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässige Beschwerde eines Polizeibeamten gegen eine Disziplinarmaßnahme wegen sexueller Nötigung

  • rechtsportal.de

    Unzulässige Beschwerde eines Polizeibeamten gegen eine Disziplinarmaßnahme wegen sexueller Nötigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 18.11.2008 - 2 B 63.08

    Behördliches Disziplinarverfahren; Einleitungsvermerk; Dienstvorgesetzter;

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2016 - 2 B 66.16
    Aus den Akten muss daher hervorgehen, wann der Dienstvorgesetzte seine Entscheidung getroffen hat, dass er die Verantwortung für die Ausdehnung des Disziplinarverfahrens übernommen hat und auf welche Sachverhalte sich die Anschuldigung (nach Zeit, Ort und Geschehen) bezieht (BVerwG, Beschluss vom 18. November 2008 - 2 B 63.08 - Buchholz 235.1 § 17 BDG Nr. 1 Rn. 7 und 22).

    Es reicht daher - wie generell bei behördeninternen Zeichnungen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2000 - 2 B 19.00 - Buchholz 316 § 37 VwVfG Nr. 12 Rn. 6) - aus, wenn der Dienstvorgesetzte sich den Inhalt des Aktenvermerks durch Abzeichnung mit einer Paraphe zu Eigen macht (BVerwG, Beschlüsse vom 18. November 2008 - 2 B 63.08 - Buchholz 235.1 § 17 BDG Nr. 1 Rn. 8 und vom 28. März 2013 - 2 B 113.12 - juris Rn. 13 und 15).

  • BVerwG, 24.06.2010 - 2 C 15.09

    Disziplinarverfahren; Mangel; Verfahrensfehler; Wesentlichkeit;

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2016 - 2 B 66.16
    Wesentlich ist ein Mangel des behördlichen Disziplinarverfahrens, wenn sich nicht mit hinreichender Sicherheit ausschließen lässt, dass er sich auf das Berufungsurteil ausgewirkt haben kann (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2010 - 2 C 15.09 - BVerwGE 137, 192 Rn. 19).

    Ob diese Voraussetzungen vorliegend gegeben sind und die Würdigung des Berufungsgerichts zutreffend ist, stellt eine Frage des Einzelfalls dar und ist einer Grundsatzrüge daher nicht zugänglich (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2010 - 2 C 15.09 - BVerwGE 137, 192 Rn. 19).

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2016 - 2 B 66.16
    Mängel des behördlichen Disziplinarverfahrens können einen gerichtlichen Verfahrensfehler daher nur dann begründen, wenn das Gericht die ihm nach § 56 Abs. 3 Satz 1, § 66 Abs. 1 Satz 1 SächsDG obliegende Mängelbeseitigung unterlassen hat (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 57; Beschlüsse vom 23. September 2013 - 2 B 51.13 - juris Rn. 5 und vom 30. Juni 2016 - 2 B 40.15 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 10.03.2011 - 9 A 8.10

    Berichtigung der Niederschrift über die mündliche Verhandlung;

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2016 - 2 B 66.16
    Mangels einer von Amts wegen bestehenden Protokollierungspflicht hätte der Umfang der Beiziehung daher allenfalls gemäß § 160 Abs. 4 Satz 1 ZPO auf Antrag des Beklagten in die Niederschrift aufgenommen werden müssen (BVerwG, Beschluss vom 10. März 2011 - 9 A 8.10 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 57 Rn. 3).
  • BVerwG, 14.02.2007 - 1 D 12.05

    Beamter des gehobenen Dienstes (Verwaltungsleiter); sexuelle Beleidigung einer im

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2016 - 2 B 66.16
    Der Beamte darf durch die nachträgliche Ausdehnung des Disziplinarverfahrens nicht schlechter gestellt werden, als er im Fall der gleichzeitigen Anschuldigung stünde (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2007 - 1 D 12.05 - BVerwGE 128, 125 Rn. 25).
  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse;

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2016 - 2 B 66.16
    Eine derartige Divergenz liegt nur vor, wenn die Entscheidung des Berufungsgerichts auf einem von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abweichenden (abstrakten) Rechtssatz beruht (BVerwG, Beschluss vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 Nr. 20 Rn. 3 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 17.03.2014 - 2 B 45.13

    Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare; Rückforderung; Bruttoprinzip

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2016 - 2 B 66.16
    Hat das Berufungsgericht einen etwaigen Mangel im behördlichen Verfahren oder im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht durch eine eigenständige Würdigung geheilt, kann die angegriffene Entscheidung auf einem etwaigen Fehler im vorangegangen Behördenverfahren oder im erstinstanzlichen Rechtszug aber nicht mehr beruhen (BVerwG, Beschluss vom 17. März 2014 - 2 B 45.13 - Buchholz 245 LandesBesR Nr. 4 Rn. 12).
  • BVerwG, 23.09.2013 - 2 B 51.13

    Verfahrensmangel; Mangel der Disziplinarklageschrift; Heilung; fehlerhafte

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2016 - 2 B 66.16
    Mängel des behördlichen Disziplinarverfahrens können einen gerichtlichen Verfahrensfehler daher nur dann begründen, wenn das Gericht die ihm nach § 56 Abs. 3 Satz 1, § 66 Abs. 1 Satz 1 SächsDG obliegende Mängelbeseitigung unterlassen hat (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 57; Beschlüsse vom 23. September 2013 - 2 B 51.13 - juris Rn. 5 und vom 30. Juni 2016 - 2 B 40.15 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 18.07.2000 - 2 B 19.00

    Ausreichen einer Paraphe statt einer Unterschrift zur Wirksamkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2016 - 2 B 66.16
    Es reicht daher - wie generell bei behördeninternen Zeichnungen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2000 - 2 B 19.00 - Buchholz 316 § 37 VwVfG Nr. 12 Rn. 6) - aus, wenn der Dienstvorgesetzte sich den Inhalt des Aktenvermerks durch Abzeichnung mit einer Paraphe zu Eigen macht (BVerwG, Beschlüsse vom 18. November 2008 - 2 B 63.08 - Buchholz 235.1 § 17 BDG Nr. 1 Rn. 8 und vom 28. März 2013 - 2 B 113.12 - juris Rn. 13 und 15).
  • BVerwG, 28.03.2013 - 2 B 113.12

    Mangel des behördlichen Disziplinarverfahrens; Einleitung des behördlichen

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2016 - 2 B 66.16
    Es reicht daher - wie generell bei behördeninternen Zeichnungen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2000 - 2 B 19.00 - Buchholz 316 § 37 VwVfG Nr. 12 Rn. 6) - aus, wenn der Dienstvorgesetzte sich den Inhalt des Aktenvermerks durch Abzeichnung mit einer Paraphe zu Eigen macht (BVerwG, Beschlüsse vom 18. November 2008 - 2 B 63.08 - Buchholz 235.1 § 17 BDG Nr. 1 Rn. 8 und vom 28. März 2013 - 2 B 113.12 - juris Rn. 13 und 15).
  • BVerwG, 30.06.2016 - 2 B 40.15

    Anforderungen an den Berufungsantrag; zum Begriff des Verfahrensmangels; zur Rüge

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2021 - 16 MB 1/21

    Disziplinarrecht: Vorläufige Dienstenthebung

    Aus den Akten muss im Hinblick auf die hiermit verfolgte Rechtsklarheit und spätere Nachvollziehbarkeit der Disziplinarvorgänge hervorgehen, wann der Dienstvorgesetzte seine Entscheidung getroffen hat und auf welche Sachverhalte sich die Anschuldigung (nach Zeit, Ort und Geschehen) bezieht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2016 - 2 B 66.16 -, Rn. 8, juris).

    Insoweit gelten keine anderen Anforderungen als für den Einleitungsvermerk gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BDG (BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2016 - 2 B 66.16 -, Rn. 8, juris).

  • BVerwG, 26.04.2023 - 2 B 41.22

    Aberkennung ihres Ruhegehalts; Anforderungen an eine disziplinare

    Denn maßgebend ist nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2016 - 2 B 66.16 - Buchholz 235.1 § 19 BDG Nr. 1 Rn. 8 f.), dass der Dienstvorgesetzte die Verantwortung für die Ausdehnung des behördlichen Disziplinarverfahrens übernommen hat.

    Aus den Akten muss daher hervorgehen, wann der Dienstvorgesetzte seine Entscheidung getroffen hat, dass er die Verantwortung für die Ausdehnung des Disziplinarverfahrens übernommen hat und auf welche Sachverhalte sich die Anschuldigung nach Zeit, Ort und Geschehen bezieht (BVerwG, Beschlüsse vom 18. November 2008 - 2 B 63.08 - Buchholz 235.1 § 17 BDG Nr. 1 Rn. 7 und vom 27. Oktober 2016 - 2 B 66.16 - Buchholz 235.1 § 19 BDG Nr. 1 Rn. 8).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2023 - DL 16 S 821/22

    Förmliche Ausdehnung eines Disziplinarverfahrens; Änderung der

    Es handelt sich vielmehr um ein für die wirksame Einbeziehung eines disziplinarisch relevanten Sachverhalts in das behördliche Disziplinarverfahren konstitutives Erfordernis (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 18.11.2008 - 2 B 63.08 -, NVwZ 2009, 399, Leitsatz 1 und Beschluss vom 27.10.2016 - 2 B 66/16 -, juris Rn. 8 sowie OVG Schlesw.-Holst., Beschluss vom 06.10.2021 - 16 MB 1/21 -, juris Rn. 9 f.).
  • OVG Niedersachsen, 22.11.2022 - 3 MD 8/22

    Anhörung; Einbehaltung von Dienstbezügen; gestreckt auftretende

    Mithin muss aus ihm im Hinblick auf die hiermit verfolgte Rechtsklarheit und spätere Nachvollziehbarkeit der Disziplinarvorgänge insbesondere hervorgehen, auf welche Sachverhalte sich die Anschuldigung nach Zeit, Ort und Geschehen bezieht (vgl. Schl.-H. OVG, Beschluss vom 6.10.2021 - 16 MB 1/21 -, juris Rn. 9; BVerwG, Beschluss vom 27.10.2016 - BVerwG 2 B 66.16 -, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 14.01.2021 - 2 B 66.20

    Disziplinarverfügung gegenüber einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur

    Die Beschwerde macht insoweit lediglich geltend, nach Maßgabe der herangezogenen Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. November 2008 - 2 B 63.08 - (Buchholz 235.1 § 17 BDG Nr. 1 Rn. 6 ff.) und vom 27. Oktober 2016 - 2 B 66.16 - (Buchholz 235.1 § 19 BDG Nr. 1 Rn. 8 ff.) sei nicht von einer wirksamen Einleitung des Disziplinarverfahrens auszugehen.
  • OVG Sachsen, 31.01.2020 - 12 A 89/17

    Disziplinarverfügung; öffentlich bestellter Vermessungsingenieur; Geldbuße;

    Dafür genügt auch die Unterzeichnung mit einer Paraphe (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18. November 2008 - 2 B 63.08 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 27. Oktober 2016 - 2 B 66.16 -, juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 21.11.2023 - 16b DS 23.1623

    Führungsversagen, Vorläufige Dienstenthebung, Sog. störungsabwehrende

    Aus dem Einleitungsvermerk muss im Hinblick auf die hiermit verfolgte Rechtsklarheit und spätere Nachvollziehbarkeit der Disziplinarvorgänge insbesondere hervorgehen, auf welche Sachverhalte sich die Anschuldigungen nach Zeit, Ort und Geschehen beziehen (BVerwG, B.v. 27.10.2016 - 2 B 66.16 - juris Rn. 8).
  • OVG Sachsen, 14.07.2021 - 12 B 5/21

    Einbehaltung der Dienstbezüge; Ermessen; Disziplinarverfahren; Straftat;

    Insoweit gelten keine anderen Anforderungen als für den Einleitungsvermerk gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 SächsDG (vgl. BVerwG, Beschl. vom 27. Oktober 2016 - 2 B 66.16 -, juris Rn. 8).
  • VG Magdeburg, 13.06.2023 - 15 A 24/22

    Geldbuße als Disziplinarmaßnahme; hier: Ausübung gefahrgeneigter, nicht

    Dies mag durch Unterzeichnung eines Aktenvermerkes oder der Einleitungsverfügung geschehen können (vgl. BVerwG, Beschluss v. 27.10.2016, 2 B 66.16; juris; VG Magdeburg, Urteil v. 08.03.2021, 15 A 14/19; juris).
  • VG Magdeburg, 13.12.2021 - 15 B 17/21

    Gerichtliche Fristsetzung zum Abschluss eines behördlichen Disziplinarverfahrens

    Dies mag durch Unterzeichnung eines Aktenvermerkes oder der Einleitungsverfügung geschehen können (vgl. BVerwG, Beschluss v. 27.10.2016, 2 B 66.16; juris; VG Magdeburg, Urteil v. 08.03.2021, 15 A 14/19; juris).
  • VG Meiningen, 03.03.2022 - 6 D 6/20

    Ordnungsgemäßheit der Einleitung eines Disziplinarverfahrens wegen "Flucht in die

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